
bundesweit Medizingeschädigte

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HASSERT | SELBITZ FACHANWÄLTE FÜR MEDIZINRECHT
Die
Sozietät Hassert | Selbitz Fachanwälte für Medizinrecht vertritt
bundesweit Patienten gegenüber Kliniken, Ärzten und Hebammen, die durch
einen Aufklärungs- oder Behandlungsfehler geschädigt wurden,
insbesondere
Kinder, die während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder im
Rahmen der
neonatologischen Erstversorgung eine kindliche Hirnschädigung
(infantile Cerebralparese) nach Sauerstoffmangel oder Lähmung des
Armnervengeflechts
(Plexusparese) nach Schulterdystokie davon getragen haben.
Einen weiteren fachlichen Schwerpunkt bildet die Unterstützung der Krankenkassen bzw. Pflegekassen bei der Durchsetzung ihrer
Regressforderungen wegen schadensbedingter Heilbehandlungs-, Hilfsmittel-
und Pflegekosten.
Dr. Esther Hassert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Jahrgang 1967
Ausbildung
Universität Bonn, Doktorprüfung 1996
Fachanwalt für Medizinrecht
Zulassung als Rechtsanwältin 1997
Rechtsgebiete
Geburtsschadensrecht und allgemeines Arzthaftungsrecht
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
-
Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.
-
Patientenvertreterin in der Arbeitsgruppe Früh- und Neugeborenenversorgung des
Gemeinsamen Bundesausschusses.