
bundesweit Medizingeschädigte

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HASSERT | SELBITZ FACHANWÄLTE FÜR MEDIZINRECHT
Die Sozietät Hassert | Selbitz Fachanwälte für Medizinrecht vertritt
bundesweit Patienten gegenüber Kliniken, Ärzten und Hebammen, die durch
einen Aufklärungs- oder Behandlungsfehler geschädigt wurden,
insbesondere
Kinder, die während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder im
Rahmen der
neonatologischen Erstversorgung eine kindliche Hirnschädigung
(infantile Cerebralparese) nach Sauerstoffmangel oder Lähmung des
Armnervengeflechts
(Plexusparese) nach Schulterdystokie davon getragen haben.
Einen weiteren fachlichen Schwerpunkt bildet die Unterstützung der Krankenkassen bzw. Pflegekassen bei der Durchsetzung ihrer
Regressforderungen wegen schadensbedingter Heilbehandlungs-, Hilfsmittel-
und Pflegekosten.
Andreas Selbitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Jahrgang 1973
Ausbildung
Universität Gießen und Graz, promoviert derzeit zum Thema
„Strafrechtliche Verantwortlichkeiten bei der Vornahme ärztlicher Maßnahmen
durch nichtärztliches Personal“
Fachanwalt für Medizinrecht
Zulassung als Rechtsanwalt 2004
Rechtsgebiete
Allgemeines Arzthaftungsrecht und Geburtsschadensrecht
Mitgliedschaften
- Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V. (AKG)
-
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein